Ein Appell des Stadtrates und der Stadtverwaltung, dem wir uns gerne anschließen:
Bereits im vergangenen Jahr haben Rat und Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, sorgsam abzuwägen, ob und in welchem Umfang sie das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen wollen.
An dem jetzt bevorstehenden Jahreswechsel ist aufgrund der geltenden Bestimmungen der Coronaschutz-Verordnung vieles anders: Partys und Treffen in der Öffentlichkeit sind verboten, für Feuerwerk gilt ein Verkaufsverbot.
Gänzlich verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk aber nicht. Daher bitten Rat und Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein, beim kommenden Jahreswechsel auf den Gebrauch von Feuerwerk zu verzichten.
Denn alljährlich kommt es zu Verletzungen, die zu einer Inanspruchnahme von Notfallambulanzen führen. Ziel sollte es sein, durch einen freiwilligen Feuerwerksverzicht Engpässe in der medizinischen Versorgung zu vermeiden. Denn für etwaige Corona-Fälle brauchen die Krankenhäuser, auch das Warsteiner Krankenhaus Maria Hilf, alle denkbaren Kapazitäten.
Rat und Verwaltung wünschen sich, dass jede Bürgerin und jeder Bürger hier seinen entsprechenden Beitrag leistet und mit Zuversicht, aber ohne Böller und Raketen ins neue Jahr startet.
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