Im Bereich der Windenergie läuft mit der Änderung des Flächennutzungsplans zurzeit ein Verfahren zur Ausweisung neuer Vorrangzonen, erste Ergebnisse der Artenschutzprüfung sind im Laufe des Herbsts zu erwarten. Hiermit kann weiter eingegrenzt werden, welche Flächen prinzipiell für die Windenergie genutzt werden können – das Vogelschutzgebiet auf dem Haarstrang stellt ein sogenanntes „hartes Tabukriterium“ dar und schließt einen weiteren Ausbau trotz landschaftlicher Vorprägung und erhöhter Windhöffigkeit aus. Bei der Planung werden objektive Kriterien auf das gesamte Stadtgebiet angewandt, neben ökologischen Aspekten auch z. B. Abstandsregelungen zur Wohnbebauung oder touristischen Zielen. Am Ende bleibt jedoch die politische Abwägung der verschiedenen Konfliktpunkte. Unter Berücksichtigung dieses Vorgehens und in Hinblick auf den immer drastischer sichtbaren Klimawandel ist zu prüfen, ob die bisherige kategorische Ablehnung von Standorten im Wald aufrechterhalten werden kann oder ggf. zu überdenken ist.
Zum Thema Erneuerbare Energien und WVG wäre es gut, wenn die WVG den Anlagen im Stadtgebiet, die nach ihrem 20jährigen Betrieb aus dem EEG fallen, ein attraktives Angebot über einen Strombezug macht. Dann hätten wir regionalen regenerativen Strom anzubieten, der sonst vielleicht gar nicht mehr produziert würde, da die Strombörsen mit einem Verkaufserlös unter 5 Cent keinen Weiterbetrieb ermöglichen.